Kosten & Informationen

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Als Patient/-in erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Nach Begleichen dieser, können Sie sie bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung mit der Zahlungsbestätigung einreichen. Je nach Krankenkasse beträgt die Rückerstattung im Regelfall ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Behandlung erhalten würde.

Wahlarztrezepte können regulär in jeder Apotheke eingelöst werden.